Robert Bruckbauer |
Mit großem Intetesse habe ich den Beitrag «Gute Programmierer - schlechte Software» im Online-Magazin Informatik Aktuell gelesen.
Ich schätze mich selbst als guten Progrrammierer ein. Gute Software zu produzieren war immer mein Ziel. Der Begriff Stand der Technik schien mir bis jetzt klar.
Es handelt sich um eine sogenannte Technikklausel – ein in vielen Gesetzestexten verwendeter, aber nicht im Detail im Gesetz definierter Begriff. Entwickelt man kommerzielle Software, so muss diese auf bewährten, zielgerichteten, fortschrittlichen Techniken und Technologien beruhen. Wer Software am Stand der Technik entwickelt, tut gut daran, eine Liste aller verwendeter Techniken und Technologien bereitzuhalten. Mit dieser auch Bill of materials genannten Liste kann man jederzeit nachweisen, dass die zuvor genannten Bedingungen erfüllt und die Software am Stand der Technik ist. Die Liste sollte dann bei der Aufnahme jeder weiteren Technik oder Technologie aktualisiert werden.
Dass Software nicht dem Stand der Technik entspricht, ist vielen Beteiligten nicht klar. Und wenn, dann sehen sie es nicht als Manko ihrer eigenen Leistung. Software, die nicht dem Stand der Technik entspricht, kann jedoch juristische Folgen nach sich ziehen.
Erfahrene Entwickler sind häufig davon überzeugt, mit neuen Technologien die Aufgabenstellungen zielgerichtet lösen zu können. Oftmals ist das aber eine auf keinerlei quantifizierbaren Erfahrungswerten beruhende Überzeugung. Motivation ist häufig der Wunsch, mit einer neuen, interessanten, modernen Technologie zu arbeiten. Auch wenn sie vielleicht fortschrittlich und bewährt sind, so sind sie per se nicht immer zielgerichtet. Nicht selten hat die Entscheidung für eine neue Technik oder der Wechsel einer Technologie großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Nur ein Teil der Aufwände steckt in der Programmierung. Es entstehen Kosten für Weiterbildung. Dokumentation muss überarbeitet werden. Für den Betrieb sind ggfs. neue Lösungen notwendig. Eine Steigerung der Produktivität bei der Entwicklung ist nur dann zielgerichtet, wenn andere Bereiche nicht darunter leiden.
Veraltete oder unpassende Technologien und Techniken werden eingesetzt, weil es "historische Gründe" gibt. "Historische Gründe" sind zwar eine valide Erklärung, aber keine Entschuldigung. Die Maßnahme, Software nachträglich auf den Stand der Technik bringen, verursacht Kosten. Da die Kosten in der Regel hoch sind, wird die Maßnahme nicht umgesetzt. Dem Management ist dabei oft gar nicht bewusst, dass sie durch diese Entscheidung ggfs. vertraglichen Anforderungen an die Software missachten. Sie riskieren Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen.